Sonderurlaub

Was ist eigentlich Sonderurlaub?

Für euer ehrenamtliches Engagement könnt ihr als Engagierte in der Jugend- und Verbandsarbeit Sonderurlaub beantragen. Das gilt für das Leiten von oder Mitarbeiten bei Jugendfreizeiten bzw. internationalen Begegnungen, wie auch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen. Sonderurlaub kann von eurem Arbeitgeber nur verwehrt werden, wenn ein „zwingendes betriebliches Interesse“ der Dienst- oder Arbeitsbefreiung entgegensteht.

Bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub behält euer Arbeitgeber für den beantragten Zeitraum euer Gehalt ein. Ihr nehmt also unbezahlten Urlaub. Diesen Verdienstausfall könnt ihr (durch Beantragung bei uns) bis zu einem gewissen Prozentwert vom Landesjugendamt erstattet bekommen. Im Jahr 2022 betrug dieser Prozentanteil 80% des Bruttogehaltes.

Keine Förderung erhalten:

  • Arbeitnehmer_innen die im öffentlichen Dienst (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beschäftigt sind,
  • Selbstständige
  • Geschäftsführende und
  • eigene Mitarbeitende des Maßnahmenträgers.

Weiterführende Links:

Wie funktioniert die Beantragung?

1.    Ihr füllt das Formular zu Beantragung des Sonderurlaubes aus und schickt es per Post oder Mail an die Landesgeschäftsstelle. Hinweis: In unserem Antrag fragen wir euch nach eurem konkreten Bruttoverdienst, für die Dauer der Maßnahme.

2.    Ihr sprecht mit eurem Arbeitgeber und teilt ihm mit, in welchem Zeitraum ihr beabsichtigt Sonderurlaub zu nehmen. Solltet ihr dafür eine Bescheinigung benötigen, dann stellen wir euch dieses gerne aus.

3.    Wir reichen die gesammelten Anträge beim zuständigen Landesjugendamt ein und beantragen die Auszahlung des Verdienstausfalls. Diese Ausgleichszahlung wird jeden Jahr aufs Neue festgelegt und beträgt nur einen Anteil des angegebenen Bruttoverdienstes (im Jahr 2022 wurden 80% des Verdienstausfalls ausgezahlt).

4.    Ihr nehmt den beantragten Sonderurlaub in Anspruch, euer Arbeitgeber zahlt euch für diesen Zeitraum kein Gehalt. Bei An- und Abreise müsst ihr eine Unterschrift leisten, die bezeugt, dass ihr auch tatsächlich die Maßnahme besucht, für die ihr Sonderurlaub beantragt habt.

5.    Bei Eingang dieser Liste in der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr ein weiteres Dokument (Anlage 7b), auf welchem euer Arbeitgeber bestätigen muss, dass ihr den Sonderurlaub tatsächlich genommen habt und euch ein Verdienstausfall entstanden ist. Dieses schickt ihr uns (im Original, mit Stempel und Unterschrift) zu.

6.    Das zuständige Landesjugendamt überweist uns den dokumentierten, anteiligen Verdienstausfall und wir überweisen diesen dann auf euer Konto.

Diese Infos könnt ihr euch auch hier herunterladen.

Momentan stehen keine Maßnahmen auf Bundes- oder Landesebene an

Falls ihr für eine Maßnahme auf Bezirks- oder Ortsebene Sonderurlaub benötigt, dann meldet euch bei unserer Geschäftsstelle!