Sonderurlaub

Was ist eigentlich Sonderurlaub?

Für euer ehrenamtliches Engagement könnt ihr als Engagierte in der Jugend- und Verbandsarbeit Sonderurlaub beantragen. Das gilt für das Leiten von oder Mitarbeiten bei Jugendfreizeiten bzw. internationalen Begegnungen. Sonderurlaub kann von eurem Arbeitgeber nur verwehrt werden, wenn ein „zwingendes betriebliches Interesse“ der Dienst- oder Arbeitsbefreiung entgegensteht.

Bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub behält euer Arbeitgeber für den beantragten Zeitraum euer Gehalt ein. Ihr nehmt also unbezahlten Urlaub. Diesen Verdienstausfall könnt ihr (durch Beantragung bei uns) bis zu einem gewissen Prozentwert vom Landesjugendamt erstattet bekommen. Im Jahr 2024 beträgt dieser Prozentanteil 80% des Bruttogehaltes.

Keine Förderung erhalten:

  • Arbeitnehmer:innen die im öffentlichen Dienst (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beschäftigt sind,
  • Selbstständige
  • Geschäftsführende und
  • eigene Mitarbeitende des Maßnahmenträgers.

Weiterführende Links:

Wie funktioniert die Beantragung?

1.    Ihr füllt das Formular unter https://forms.office.com/e/3DmGtRvGvK zu Beantragung des Sonderurlaubes aus.

2. Bei Eingang des Antrags in der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr ein Dokument (Anlage 7a), auf welchem euer Arbeitgeber bestätigen muss, dass ihr den Sonderurlaub beantragt habt und euch ein Verdienstausfall entstehen wird. Dieses schickt ihr uns (mit Stempel und Unterschrift) als Mail an gst@thw-jugend.nrw zu. Bitte beachtet die in der Mail angegebene Rückmeldefrist!

3.    Wir reichen die gesammelten Anträge beim zuständigen Landesjugendamt ein und beantragen die Auszahlung des Verdienstausfalls. Diese Ausgleichszahlung wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt und beträgt nur einen Anteil des angegebenen Bruttoverdienstes (im Jahr 2024 wurden 80% des Verdienstausfalls ausgezahlt).

4.    Ihr nehmt den beantragten Sonderurlaub in Anspruch, euer Arbeitgeber zahlt euch für diesen Zeitraum kein Gehalt. Bei An- und Abreise müsst ihr eine Unterschrift leisten, die bezeugt, dass ihr auch tatsächlich die Maßnahme besucht, für die ihr Sonderurlaub beantragt habt.

5.    Bei Eingang dieser Liste in der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr ein weiteres Dokument (Anlage 6a), auf welchem euer Arbeitgeber bestätigen muss, dass ihr den Sonderurlaub tatsächlich genommen habt und euch ein Verdienstausfall entstanden ist. Dieses schickt ihr uns (mit Stempel und Unterschrift) als Mail an gst@thw-jugend.nrw zu. Bitte beachtet die in der Mail angegebene Rückmeldefrist!

6.    Das zuständige Landesjugendamt überweist uns den dokumentierten, anteiligen Verdienstausfall und wir überweisen diesen dann auf euer Konto.

Ihr könnt bis zum 14.04.2024 Sonderurlaub für das Bundesjugendlager 2024 beantragen

Falls ihr Fragen zu dem Thema Sonderurlaub habt, dann meldet euch gerne bei unserer Geschäftsstelle!