Was ist eigentlich Sonderurlaub?
Für euer ehrenamtliches Engagement könnt ihr als Engagierte in der Jugend- und Verbandsarbeit Sonderurlaub beantragen. Das gilt für das Leiten von oder Mitarbeiten bei Jugendfreizeiten bzw. internationalen Begegnungen. Sonderurlaub kann von eurem Arbeitgeber nur verwehrt werden, wenn ein „zwingendes betriebliches Interesse“ der Dienst- oder Arbeitsbefreiung entgegensteht.
Bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub behält euer Arbeitgeber für den beantragten Zeitraum euer Gehalt ein. Ihr nehmt also unbezahlten Urlaub. Diesen Verdienstausfall könnt ihr (durch Beantragung bei uns) bis zu einem gewissen Prozentwert vom Landesjugendamt erstattet bekommen. Im Jahr 2025 beträgt dieser Prozentanteil 80% des Bruttogehaltes.
Keine Förderung erhalten:
- Arbeitnehmer:innen die im öffentlichen Dienst (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beschäftigt sind,
- Selbstständige
- Geschäftsführende und
- eigene Mitarbeitende des Maßnahmenträgers.
Weiterführende Links:
Wie funktioniert die Beantragung?
1. Ihr füllt das Formular zu Beantragung des Sonderurlaubes aus. Das Antragsformular findet ihr hier.
2. Bei Eingang des Antrags in der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr per E-Mail eine Bestätigung und ein Dokument, auf welchem euer Arbeitgeber bestätigen muss, dass ihr den Sonderurlaub beantragt habt und euch ein Verdienstausfall entstehen wird. Dieses schickt ihr uns (mit Stempel und Unterschrift) bis zum 31.03.2025 als E-Mail an gst@thw-jugend.nrw zu. Erst mit der rechtzeitigen Rücksendung der Anlage 7a, kann der Sonderurlaub beantragt werden!
3. Wir reichen die gesammelten Anträge beim zuständigen Landesjugendamt ein und beantragen die Auszahlung des Verdienstausfalls. Diese Ausgleichszahlung wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt und beträgt nur einen Anteil des angegebenen Bruttoverdienstes (im Jahr 2025 werden 80% des Verdienstausfalls ausgezahlt).
4. Ihr nehmt den beantragten Sonderurlaub in Anspruch, euer Arbeitgeber zahlt euch für diesen Zeitraum kein Gehalt. Bei An- und Abreise müsst ihr eine Unterschrift leisten, die bezeugt, dass ihr auch tatsächlich die Maßnahme besucht, für die ihr Sonderurlaub beantragt habt. Bei Abreise vom Landesjugendlager wird euch erneut eine Bescheinigung für euren Arbeitgeber ausgehändigt. Diese muss der Landesgeschäftsstelle bis zum 31.08.2025 vollständig ausgefüllt vorliegen. Eine zusendung des Dokuments genügt als Scan oder Bild per E-Mail. Sollte die Arbeitgeberbescheinigung nach dem Landesjugendlager nicht vollständig ausgefüllt bis zum 31.08.2025 vorliegen, so kann der Sonderurlaub nicht ausgezahlt werden.
6. Das zuständige Landesjugendamt überweist uns den dokumentierten, anteiligen Verdienstausfall und wir überweisen diesen dann auf euer Konto.
Falls ihr Fragen zu dem Thema Sonderurlaub habt, dann meldet euch gerne bei unserer Geschäftsstelle!