Neue Abrechnungsfrist: Änderungen bei der Gruppenförderung (4311)

6. März 2023
Der Bundesjugendvorstand hat in seiner letzten Sitzung im Februar 2023 beschlossen, dass der Abgabetermin für die Abrechnungen der Gruppenförderung (4311) auf den 30. November vorverlegt wird. Des Weiteren wird kein Bonus für Ortsjugenden gezahlt werden, die ihre vollständige Abrechnung bereits früher einreichen.

Warum wurde der Termin geändert?

Auf der Sitzung des Bundesjugendvorstandes im Februar 2023 wurden die Erkenntnisse zur
Abrechnung der Gruppenarbeit 4311 aus dem vergangenen Jahr 2022 vorgestellt. Mit dem Stichtag
zur spätesten Abgabe am 15. Dezember blieb der Bundesgeschäftsstelle zu wenig Zeit, die Anzahl der
eingereichten Abrechnungen der Jugendgruppen mit dem qualitativen Anspruch der Prüfung in
Einklang zu bringen. Die überwiegende Zahl der Abrechnungen traf – auch bedingt durch die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der Abrechnungsunterlagen – erst zum Stichtag ein. Die
Bearbeitung der Abrechnungen der Jugendgruppen zur Gruppenförderung 4311 ist in den letzten
Jahren viel komplexer geworden, da viel höhere Auflagen zu Entscheidungen über die förderfähigen
Ausgaben seitens der übergeordneten Prüfinstanzen getroffen wurden.

Der Bundesjugendvorstand hat sich nach langer und intensiver Diskussion für die Verschiebung des
Stichtages entschieden. Die Bundesgeschäftsstelle wird das Merkblatt mit den neuen Regelungen
zeitnah überarbeiten. Mittelfristig plant der Bundesjugendvorstand das Verfahren zur Abrechnung
kritisch zu überprüfen, um es für alle Beteiligten zu optimieren und in der Umsetzung generell zu
vereinfachen. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.

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