Anmeldung:
Bis zum 15. Mai kannst du deine Jugendgruppe hier zum Bundesjugendlager 2024 anmelden.
Förderung:
Aufgrund der höheren Belastung durch den erwarteten Teilnahmebeitrag von 220 € pro Person für das Bundesjugendlager hat der Landesjugendvorstand in seiner Sitzung vom 05.01.2024 beschlossen, finanzielle Unterstützung für Mitgliedsgruppen der THW-Jugend Nordrhein-Westfalen e.V. bereitzustellen, die am Bundesjugendlager teilnehmen.
Jede Jugendgruppe, die Mitglied der THW-Jugend Nordrhein-Westfalen e.V. ist, erhält eine Förderung von 20 € pro verbindlich angemeldete Person beim Bundesjugendlager. Wie ihr diese Fördergelder in eurer Jugendgruppe nutzt, ist euch überlassen. Ihr dürft frei entscheiden, ob ihr dadurch die Teilnahmebeitrag für alle Teilnehmenden reduziert oder ihr die Gelder nutzt, um Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten stärker zu fördern. Diese Entscheidung könnt ihr am besten vor Ort treffen.
Wir empfehlen euch auch, dass ihr Gelder aus den kommunalen und/oder regionalen Kinder- und Jugendförderplänen nutzt. Wenn ihr diese noch nicht kennt, wären die örtlichen Jugendämter die richtigen Ansprechpartner. Falls ihr dazu weitere Fragen habt, wendet euch gerne an unsere Geschäftsstelle (gst@thw-jugend.nrw) Nutzt auch die Möglichkeiten bei Stiftungen oder Firmen bei euch vor Ort nach Spenden zu fragen. Insbesondere die Stiftungen von Volks- und Raiffeisenbanken oder Sparkassen fördern in der Regel Jugendarbeit sehr gerne. Oder ihr führt selbst Aktionen durch, um Gelder für die Jugendfahrt zu sammeln: Waffelbackaktion, Fahrradputzaktion, … Eurem Ideenreichtum sind dabei kaum Grenzen gesetzt.
Wir sehen zusätzlich die finanzielle Hürde für einzelne Teilnehmende. Der Landesjugendvorstand hat zusätzlich die Einrichtung eines Härtefallfonds beschlossen. Dieser ist durch die THW-Jugend Nordrhein-Westfalen e.V. mit 2.000 € eingerichtet worden.
Gefördert werden können
(1) Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen beziehen,
(2) Teilnehmende, wenn drei oder mehr Personen aus einem Haushalt teilnehmen,
(3) Jugendliche von Alleinerziehenden, wenn keine Unterhaltsleistungen gezahlt werden.
Eine Förderung aus dem Härtefallfonds kann formlos durch die Ortsjugendleitung bei der Landesjugendleitung (gst@thw-jugend.nrw) bis zum Anmeldeschluss des Bundesjugendlagers gestellt werden. Es werden maximal 50 % der Teilnahmekosten übernommen. Die Jugendgruppe muss Mitglied der THW-Jugend Nordrhein-Westfalen e.V. sein. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, da die finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind.
Sollten weitere besondere Fälle aus eurer Sicht einer Förderung bedürfen, so sind sie der Landesjugendleitung darzustellen. Es wird dazu eine Einzelfallentscheidung getroffen. Es wird nur eine Förderung gewährt, wenn die Ortsjugendleitung darlegen kann, dass alle weiteren Fördermaßnahmen ausgeschöpft sind: Förderungen aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, der örtlichen Helfervereinigung, von Spendenaufrufen.
Die Landeshelfervereinigung unterstützt den Härtefallfonds. Es können Jugendgruppen gefördert werden, deren örtlichen Helfervereinigung Mitglied in der Landeshelfervereinigung ist.
Sonderurlaub:
Als Betreuer:in beim Bundesjugendlager könnt ihr Sonderurlaub beantragen. Das kann von eurem Arbeitgeber nur verwehrt werden, wenn ein „zwingendes betriebliches Interesse“ der Dienst- oder Arbeitsbefreiung entgegensteht.
Bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub behält euer Arbeitgeber für den beantragten Zeitraum euer Gehalt ein. Ihr nehmt also unbezahlten Urlaub. Diesen Verdienstausfall könnt ihr (durch Beantragung bei uns) bis zu einem gewissen Prozentwert vom Landesjugendamt erstattet bekommen. Im Jahr 2024 beträgt dieser Prozentanteil 80% des Bruttogehaltes.
Nicht gefördert werden:
- Arbeitnehmer:innen die im öffentlichen Dienst (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beschäftigt sind,
- Selbstständige
- Geschäftsführende und
- eigene Mitarbeitende des Maßnahmenträgers.
Wie beantragen?:
- Ihr füllt dieses Formular aus
- Bei Eingang des Antrags in der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr ein Dokument (Anlage 7a), auf welchem euer Arbeitgeber bestätigen muss, dass ihr den Sonderurlaub beantragt habt und euch ein Verdienstausfall entstehen wird. Dieses schickt ihr uns (mit Stempel und Unterschrift) als Mail an gst@thw-jugend.nrw zu. Bitte beachtet die in der Mail angegebene Rückmeldefrist!
- Wir reichen die gesammelten Anträge beim zuständigen Landesjugendamt ein und beantragen die Auszahlung des Verdienstausfalls. Diese Ausgleichszahlung wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt und beträgt nur einen Anteil des angegebenen Bruttoverdienstes (im Jahr 2024 wurden 80% des Verdienstausfalls ausgezahlt).
- Ihr nehmt den beantragten Sonderurlaub in Anspruch, euer Arbeitgeber zahlt euch für diesen Zeitraum kein Gehalt. Bei An- und Abreise müsst ihr eine Unterschrift leisten, die bezeugt, dass ihr auch tatsächlich die Maßnahme besucht, für die ihr Sonderurlaub beantragt habt.
- Bei Eingang dieser Liste in der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr ein weiteres Dokument (Anlage 6a), auf welchem euer Arbeitgeber bestätigen muss, dass ihr den Sonderurlaub tatsächlich genommen habt und euch ein Verdienstausfall entstanden ist. Dieses schickt ihr uns (mit Stempel und Unterschrift) als Mail an gst@thw-jugend.nrw zu. Bitte beachtet die in der Mail angegebene Rückmeldefrist!
- Das zuständige Landesjugendamt überweist uns den dokumentierten, anteiligen Verdienstausfall und wir überweisen diesen dann auf euer Konto.
Antragsfrist ist der 14.04.24!
Alles weitere was ihr wissen müsst oder wollt, findet ihr auf bundesjugendlager.de